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Top-News
Bereitschaftsdienste stellen zukünftig Arbeitszeit und nicht mehr Ruhezeit dar
Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht eine neue rechtliche Bewertung von Bereitschaftsdiensten in Krankenhäusern (u.a.) vor. Die Bewertung wurde auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig. Der EuGH hatte festgestellt, dass Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern, bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten vollständig Arbeitszeit darstellen. Bisher wurden solche Dienste im deutschen Arbeitszeitgesetz als Ruhezeit eingeordnet. mehr ...
Mehrfache Befristung zum Zweck der Vertretung
Zur Vertretung eines wegen Krankheit oder Urlaub verhinderten Arbeitnehmers ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt. Erfährt der Arbeitgeber jedoch bereits vor Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages, dass der zu ersetzende Angestellte nicht mehr in den Betrieb zurückkehren wird, ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr sachlich gerechtfertigt. mehr ...
Verfassungsmäßigkeit von Feiertagsarbeit kann nicht abstrakt geklärt werden
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Zugangskontrollen in Auftragsunternehmen sind zustimmungspflichtig
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