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Betriebsvereinbarungen - Grundlagen
Top-News Archiv
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Betriebsvereinbarung
Wenn es um die inhaltliche Gestaltung von Betriebsvereinbarungen geht, sollten Sie als Arbeitgeber einen eigenen, ersten Entwurf vorlegen. mehr ...
Gleitzeit in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
Sie können die Arbeitszeit in Ihrem Betrieb durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes regeln. Achten Sie aber darauf, dass ein anwendbarer Tarifvertrag dem nicht entgegensteht. Sie können nämlich von den Regelungen eines Tarifvertrags nur zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichen, es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine Abweichung zum Nachteil der Arbeitnehmer ausdrücklich zu (Öffnungsklausel). mehr ...
Aktuelles Urteil: Arbeitgeber müssen Durchführung einer Betriebsvereinbarung überwachen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu überwachen. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht. mehr ...
Checkliste: Prüfen Sie, ob Sie an alles Wesentliche in der Betriebsvereinbarung gedacht haben
Wollen Sie als Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung schließen oder verlangt Ihr Betriebsrat von Ihnen den Abschluss einer solchen, sollten Sie anhand der folgenden Checkliste überprüfen, ob Sie an alles Wesentliche gedacht haben. mehr ...
Betriebsvereinbarung nicht nur zum Wohl der Arbeitnehmer
In einer Betriebsvereinbarung war geregelt, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn für 26 Wochen in voller Höhe weiterbezahlt. Diese Betriebsvereinbarung wurde später dahingehend geändert, dass der Arbeitgeber nur noch 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten sollte. mehr ...
Keine Pflicht, Verfall von Zeitguthaben abzuwenden
Arbeitgeber und Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die einen Beitrag zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung leisten sollte. In dieser Betriebsvereinbarung einigte man sich auf Gleit- und Kernarbeitszeiten. Außerdem wurde festgelegt, dass bis zu 30 Überstunden auf den nächsten Monat übertragen werden können. mehr ...
Teilzeitbeschäftigung: Unterschiedliches Urlaubsgeld für unterschiedliche Arbeitszeit
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleich zu behandeln. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält mit seinem § 4 Absatz 1 eine Vorschrift, die es verbietet, einen Teilzeitbeschäftigten wegen seiner Teilzeitarbeit anders zu behandeln, als einen vergleichbaren Kollegen, der die volle Arbeitszeit in Ihrem Betrieb verbringt. mehr ...
Betriebsratswahlen
„Leiharbeitnehmer wählen, aber zählen nicht!“ Mit dieser Faustformel können Sie als Arbeitgeber bei der nächsten Wahl Ihren Betriebsrat wirkungsvoll bremsen. mehr ...
Ausländische Arbeitgeber müssen sich an deutschen Mindestlohn halten
Die Zeiten der ausländischen Billigarbeiter auf deutschen Baustellen scheinen seit dem vergangenen Donnerstag vorbei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Baubetriebe im Wettkampf mit ausländischen Konkurrenten gestärkt, indem er ausländische Bauunternehmen nun verpflichtet, ihren Arbeitnehmern künftig die deutschen Mindestlöhne zu zahlen. mehr ...
Ideen von Mitarbeitern: Arbeitsgerichte dürfen die Tauglichkeit von Vorschlägen prüfen
Mitarbeiter, die Verbesserungen vorschlagen, denken mit. Damit dies auch so bleibt, gelten in vielen Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die das betriebliche Vorschlagswesen regeln. Doch wer entscheidet, welcher Vorschlag aus der Belegschaft brauchbar ist, und welcher nicht? mehr ...
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