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Grenzen des Betriebsrats - Grenzen des Betriebsrats
Top-News Archiv
BVerfG: Wegen fehlender Stellenausschreibung darf Betriebsrat nicht Neueinstellungen blockieren
Das Bundesarbeitsgericht hat nun den Volltext seines für Sie als Arbeitgeber vorteilhaften Urteils vom 14.12.2004 (Az. 1 ABR 54/03) veröffentlicht. Demnach kann Ihr Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung bei fehlender Ausschreibung zwar verweigern. Aber nur dann, wenn er die Ausschreibung vor Ihrem Zustimmungsersuchen von Ihnen verlangt hat - oder wenn Sie mit dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung über die Ausschreibung zu besetzender Arbeitsplätze getroffen haben. mehr ...
Aktuelles Urteil: Nicht immer Anspruch auf Betriebsrats im Personalgespräch
Arbeitnehmer haben nicht in allen denkbaren Fällen einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch. Vielmehr kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. mehr ...
Freistellung für Betriebsräte ist kein Freischein!
Im betrieblichen Alltag fragen sich Arbeitgeber häufig, ob freigestellte Betriebsräte insbesondere bei Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit oder des Betriebs auch tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. mehr ...
Arbeitnehmer haben nicht immer Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch
Arbeitnehmer haben nicht in allen denkbaren Fällen einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch. Vielmehr kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. mehr ...
Checkliste: So behalten Sie Ihren Betriebsrat im Griff
Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen helfen, Missbräuchen vorzubeugen und durch geeignete Kontrollen Ihren Betriebsrat sicher im Griff zu haben. mehr ...
Büromittel: Betriebsrat bekommt nur, was er wirklich braucht
Übertriebenen Forderungen von Betriebsräten nach einer besseren Büroausstattung muss ein Arbeitgeber nicht folgen. Ein Telefaxgerät steht dem Betriebsrat jedenfalls nur zu, wenn es für seine Tätigkeit unbedingt erforderlich ist und er nicht anderswo im Betrieb seine Faxe ebensogut versenden kann. mehr ...
Aktuelles Urteil: Keine schriftliche Zustimmung des Betriebsrats bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Führt ein Mitarbeiter heimlich auf Kosten des Arbeitgebers private Telefonate, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Selbst wenn es sich bei dem Gekündigten um ein Betriebsratsmitglied handelt, muss der Kündigung keine schriftliche Zustimmung des Betriebsrats beigelegt werden. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. mehr ...
Not- und Eilfälle ohne den Betriebsrat regeln – wann ist das möglich?
Selbst wenn Sie mit Ihrem Betriebsrat Verabredungen für absolute Not- und Eilfälle getroffen haben, nutzen Ihnen diese nichts, wenn Sie sofort und unbürokratisch handeln müssen.
Nur wann liegt so ein Fall vor? mehr ...
Die Grenzen des Betriebsrats bei Mobbing-Vorwürfen
Wenn bei einem Konflikt am Arbeitsplatz von Mobbing die Rede ist, müssen Sie als Arbeitgeber immer prüfen, ob nicht nur ein alltäglicher Konflikt zwischen 2 Mitarbeitern oder zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzen vorliegt. mehr ...
Berufsbildung im Betrieb – Hier kann Ihr Betriebsrat mitreden
Wenn es um die Berufsbildung in Ihrem Betrieb geht, hat Ihr Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden. mehr ...
Aktuelles Urteil: Firmeninterne Abläufe auf der Homepage des Betriebsrats
Der Betriebsrat darf die Öffentlichkeit nicht auf seiner Internethomepage über firmeninterne Abläufe informieren. mehr ...
Checkliste: Wann darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen, Beratungen und Betriebsversammlungen teilnehmen?
Prüfen Sie mit dieser Checkliste, wann die Gewerkschaft berechtigt ist, an Betriebsratssitzungen, Beratungen und Betriebsversammlungen teilzunehmen – und wann nicht! mehr ...
Computer-Kurse für Betriebsrat: Als Arbeitgeber müssen Sie nicht alles zahlen
Die Richter am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im entschieden jetzt, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine PC-Schulung nur tragen müsse, wenn die in dem Lehrgang vermittelten Kenntnisse gegenwärtig für die Arbeit des Betriebsrats wirklich notwendig sind. Das LAG Schleswig-Holstein setzt damit den Forderungen von Betriebsräten nach vielen Seminaren ein Ende. Bezahlt wird nur noch, was tatsächlich gebraucht wird. mehr ...
Betriebsratsschulungen: Als Arbeitgeber müssen Sie nicht jedes Seminar zahlen
Prüfen Sie die Seminarkosten Ihrer Betriebsratsmitglieder genau! Zwar müssen Sie als Arbeitgeber die dem Betriebsrat durch seine Tätigkeit entstehenden Kosten übernehmen. Eine genauere Kontrolle der vom Betriebsrat eingereichten Anträge auf Kostenerstattung kann sich aber dennoch lohnen. Für eine Schulung des Betriebsrates, die für dessen Arbeit im Betrieb nicht erforderlich ist, müssen Sie als Arbeitgeber nicht aufkommen. mehr ...
Bei kirchlichen Arbeitgebern muss der Betriebsrat draussen bleiben
Wo die Kirche ist, bedarf es keines Betriebsrats. In karitativen Einrichtungen, die von einem kirchlichen Arbeitgeber betrieben werden, gibt es keine Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). mehr ...
Bildungsurlaub: Wer wohin fährt, ist nicht Sache des Betriebsrates
Beim Bildungsurlaub hat der Betriebsrat nicht viel mitzureden. Die Auswahl der Veranstaltungen ist ebenso die Angelegenheit des Arbeitgebers, wie die Auswahl der Mitarbeiter, die für eine solche Maßnahme freigestellt werden sollen. mehr ...
Arbeitgeber, die bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern eine längere als die im Betrieb übliche Arbeitszeit vereinbaren und dafür nicht mehr Lohn zahlen möchten, müssen den Betriebsrat nicht gemäß § 87 BetrVG nach dessen Meinung fragen. mehr ...
Aktuelles Urteil: Keine rückwirkende Feststellung zum Mitbestimmungsrecht
Für eine Feststellung, die sich nur auf die Vergangenheit richtet und aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht kein regelmäßiges Rechtsschutzbedürfnis. mehr ...
Aktuelles Urteil: Leiharbeitnehmer nicht maßgeblich für Betriebsgröße bei Freistellung eines Betriebsrats
Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Absatz 1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. mehr ...
Aktuelles Urteil: Freistellung nur für einen Schwerbehindertenvertreter
Der Arbeitgeber muss nur die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung oder deren Stellvertreter für ihre Aufgaben freistellen. Einen weiterer Stellvertreter braucht er nur freizustellen, wenn die beiden erstgenannten verhindert sind. Darauf macht ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt aufmerksam. mehr ...
Aktuelles Urteil: Wegfall des Wirtschaftsausschusses bei Verringerung der Belegschaft
Ein Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Absatz 1 Satz 1 BetrVG nur in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern einzurichten. Wurde ursprünglich ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet und verringert sich die Zahl der Arbeitnehmer später auf weniger als 101 Angestellte, so wird der Wirtschaftsauschuss entbehrlich. Er besteht nicht bis zur Beendigung der Amtszeit des Betriebsrats fort. mehr ...
Märchen der heutigen Zeit/Teil 2
Hans Eichel, bekannt als der nette Märchenonkel von nebenan ... mehr ...
Testartikel by tmo
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