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Mitbestimmung - Soziale Angelegenheiten

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Zurverfügungstellung sachkundiger Arbeitnehmer als Auskunftspersonen
Der Betriebsrat hat gegen Sie als Arbeitgeber einen Anspruch auf die „Zurverfügungstellung sachkundiger Arbeitnehmer“ als Auskunftspersonen hat, § 80 Absatz 2 Satz 3 BetrVG. Das bedeutet, Sie als Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat sachkundige Mitarbeiter zur Verfügung stellen, soweit das zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist und betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen.      mehr ...

Falsche Sozialauswahl: So knacken Sie den Widerspruch gegen Ihre Kündigung
Worauf Sie beim Widerspruch Ihres Betriebsrats achten müssen, wenn er Ihnen eine fehlerhafte Sozialauswahl oder einen Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie vorwirft (§ 102 Absatz 3 Nrn. 1 und 2 BetrVG), und wie Sie gegen diese Vorwürfe vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.      mehr ...

Einstellungen: Hier darf der Betriebsrat nicht mitreden
Beschäftigen Sie neue Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, liegt nicht immer eine Einstellung im Sinn des § 99 BetrVG vor. Keine Einstellung ist etwa der Einsatz von Fremdfirmen, die Sie mit der Verrichtung von Spezialaufgaben beauftragen. Dieser Einsatz erfolgt in der Regel im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen (BAG, Beschluss vom 09.07.1991, Aktenzeichen: 1 ABR 45/90; in: AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).      mehr ...

Dieser Kündigungsschutz gilt für Betriebsratsmitglieder
Als Arbeitgeber müssen Sie den besonderen Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern beachten.      mehr ...

Mitarbeiterkontrolle: So weit dürfen Sie als Arbeitgeber gehen
Unloyale Mitarbeiter können Ihren Betrieb viel Geld kosten. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher besonders wichtig, Ihre Arbeitnehmer zu kontrollieren. Größte Bedeutung haben dabei die Kontrollen zur Vermeidung von Vermögensdelikten, der Arbeitsleistung und des sonstigen betrieblichen Verhaltens. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Möglichkeiten Sie sonst noch haben, um Ihre Mitarbeiter zu kontrollieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.      mehr ...

                                                                                                                                                                                                                       




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