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Mitbestimmung - Soziale Angelegenheiten

Aktuelles Urteil: Betriebsrat muss Handy-Überwachung zustimmen

Nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt ist die Einführung eines Überwachungssystems der Nutzung von Mobiltelefonen ohne die Zustimmung des Betriebsrates nicht gestattet.

Um die Benutzung der Mobiltelefone seiner Monteure im Außendienst besser kontrollieren zu können, wollte ein Arbeitgeber die Mobilanschlüsse mit seiner EDV-Zentrale vernetzen. Ziel war es, alle Gesprächsverbindungen zu überwachen, um vor allem der Privatnutzung der Firmenhandys entgegentreten zu können. Der Betriebsrat hatte dieser Maßnahme noch nicht zugestimmt. Trotzdem startete der Arbeitgeber einen „Probelauf'“ der Überwachung. Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und fühlte sich übergangen. Er ging gegen die Einführung des Überwachungssystems gerichtlich vor.

Das Arbeitsgericht Frankfurt untersagte dem Arbeitgeber, das Überwachungssystem ohne Zustimmung des Betriebsrats einzuführen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auch der Probelauf einer Telefonüberwachung der Mitbestimmung bedarf.

Arbeitsgericht Frankfurt; Aktenzeichen: 5 BVGa 4/04

Weitere aktuelle Urteile finden Sie auf unserer Webseite www.arbeitgeber.org



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