Um die Benutzung der Mobiltelefone seiner Monteure im Außendienst besser kontrollieren zu können, wollte ein Arbeitgeber die Mobilanschlüsse mit seiner EDV-Zentrale vernetzen. Ziel war es, alle Gesprächsverbindungen zu überwachen, um vor allem der Privatnutzung der Firmenhandys entgegentreten zu können. Der Betriebsrat hatte dieser Maßnahme noch nicht zugestimmt. Trotzdem startete der Arbeitgeber einen „Probelauf'“ der Überwachung. Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und fühlte sich übergangen. Er ging gegen die Einführung des Überwachungssystems gerichtlich vor.