Änderungskündigung
Wie bei jeder anderen Kündigung müssen Sie den Betriebsrat vor Ausspruch einer Änderungskündigung anhören. Das Anhörungsverfahren müssen Sie sowohl bei ordentlichen als auch bei außerordentlichen Änderungskündigungen durchlaufen.
Wichtiger Hinweis!
Die neuen Arbeitsbedingungen, die Sie Ihrem Mitarbeiter anbieten, erfordern häufig zugleich eine Umgruppierung oder eine Versetzung. Dabei benötigen Sie die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung oder Versetzung. Das Zustimmungserfordernis besteht nicht, wenn im Unternehmen höchstens 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind!