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Mitbestimmung - Soziale Angelegenheiten
Das Mitspracherecht Ihres Betriebsrats von A-Z, Teil 9
Über die nächsten Wochen verteilt werden wir Ihnen von A-Z zeigen, an welchen Stellen Ihr Betriebsrat ein Mitspracherecht hat und wo nicht. Dieses Mal: Eingruppierung, Einstellung, Elternzeit und Entgeltzahlungsform. Eingruppierung
Bei jeder Eingruppierungsentscheidung hat Ihr Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, da die Eingruppierung eine personelle Einzelmaßnahme ist. Aus bestimmten Gründen kann Ihr Betriebsrat die Zustimmung zur Eingruppierung verweigern. Haben Sie den Betriebsrat bei der geplanten Eingruppierung überhaupt nicht beteiligt, sind Sie zur nachträglichen Zustimmungseinholung verpflichtet. Das Zustimmungserfordernis besteht jedoch nicht, wenn im Unternehmen höchstens 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind! Einstellung
Dies ist ein wesentlicher Bereich der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Beschäftigen Sie im Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, müssen sie den Betriebsrat vor jeder Einstellung beteiligen. Wichtiger Hinweis!
Eine Einstellung im Rechtssinne liegt auch bei der Verlängerung eines zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrags vor! Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen hat große praktische Bedeutung und ist Gegenstand zahlreicher wichtiger Entscheidungen der Gerichte. Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub)
Wenn Ihr Erziehungsurlauber wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Es handelt sich um keine Einstellung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne. Entgeltzahlungsform
Bei der Regelung von Zeit, Ort und Art der Auszahlung des Gehalts hat Ihr Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Ob in bar oder durch Überweisung gezahlt wird, ob Kosten für Überweisung und Kontoführung getragen werden, unterliegt also der Mitbestimmung. Wie Sie rechtssichere Vergütungsklauseln in Ihren Arbeitsverträgen formulieren, finden Sie in unserem Loseblattwerk „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ – jetzt zum unverbindlichen Gratis-Test anfordern!
Nächste Woche folgen dann die Informationen zum Essen- und Fahrtkostenzuschuss, zu freien Mitarbeitern und der Freistellung von der Arbeit.
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