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Rechtsprechung
Fachartikel Archiv
Verschweigen einer Schwerbehinderung treuwidrig
Einem Betriebsratsvorsitzenden sollte gekündigt werden. Dieser klagte gegen die Kündigung und berief sich darauf, dass er schwerbehindert sei. Dem Arbeitnehmer war seine Schwerbehinderteneigenschaft schon länger bekannt, der Arbeitgeber erfuhr allerdings erst im Prozess davon. lesen Sie was unser Experte Prof. Dr. jur. Boemke Arbeitgebern bei der Kündigung von schwerbehinderten menschen rät. mehr ...
Anhörung eines unkündbaren Mitarbeiters
Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Art der beabsichtigten Kündigung, insbesondere also mitteilt, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll. mehr ...
Ohne Anhörung ist Ihre Kündigung unwirksam
Egal, ob Sie als Arbeitgeber ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis kündigen wollen: Sie haben vor Ausspruch der Kündigung Ihren Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören, § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sonst müssen Sie davon ausgehen, dass das Arbeitsgericht im Streitfall die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung feststellt. Sie müssen das Arbeitsverhältnis dann über den vorgesehenen Kündigungstermin hinaus fortsetzen und den unwirksam gekündigten Mitarbeiter weiter bezahlen. mehr ...
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