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Rechtsprechung

Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis bei Insolvenz

Im Anschluss an die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645 und 647/03 hat der Zehnte Senat des BAG entschieden, dass die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen und die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche Masseverbindlichkeiten sind.

Die klagenden Arbeitnehmer und der später insolvente Arbeitgeber hatten Altersteilzeitverträge geschlossen. Nach dem sogenannten Blockmodell sollte das Arbeitsentgelt einschließlich der Aufstockungsbeträge während der Arbeitsphase und der anschließenden Freistellungsphase in gleicher Höhe gezahlt werden. Im September 2002 wurde jedoch über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte vor Insolvenzeröffnung Masseunzulänglichkeit angezeigt. Eine Kündigung der Altersteilzeitverhältnisse erfolgte nicht. Die Arbeitnehmer klagten auf Zahlung der Gehälter für die Zeit vom September 2002 bis Januar 2003.

Im Anschluss an die Urteile des BAG vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645 und 647/03 hat der Zehnte Senat des BAG entschieden, dass die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen und die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche Masseverbindlichkeiten sind. Gemäß § 210 Insolvenzordnung (InsO) ist von einer wirksamen Anzeige der Masseunzulänglichkeit auszugehen. Zwar kann die Anzeige gem. § 208 InsO grundsätzlich erst nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Hat jedoch der vorläufige Insolvenzverwalter bereits die Anzeige vorgenommen und wird dieser dann auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt, so ist ausnahmsweise eine nochmalige Anzeige entbehrlich.

Dementsprechend wurden die Leistungsklagen (10 AZR 600 und 601/03) von zwei Arbeitnehmern, die sich in der Zeit von September 2002 bis Januar 2003 bereits in einer Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden, abgewiesen, während in den Fällen (10 AZR 602 und 603/03), in denen sich Arbeitnehmer noch in der Arbeitsphase befanden, die Feststellung von Masseverbindlichkeiten bestätigt wurde.

BAG Urteile vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 600 bis 603/03


 Hinweis: - Altersteilzeit, InsolvenzMehr lesen Sie unter Bundesarbeitsgericht

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