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Zusammenarbeit - Anhörung
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Betriebsratsanhörung – ein Muss vor jeder Kündigung
Im Betrieb ohne Betriebsrat können Sie kündigen, sobald Sie einen Entschluss zur Kündigung gefasst haben und ein Kündigungsgrund vorliegt. Wendet sich Ihr Mitarbeiter gegen die Wirksamkeit der Kündigung, prüft das Arbeitsgericht, ob die von Ihnen vorgebrachten Kündigungsgründe ausreichen. In Betrieben mit Betriebsrat können Sie als Arbeitgeber nicht einfach kündigen. mehr ...
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