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Zusammenarbeit - Anhörung

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Schweigen des Betriebsrats heißt nicht immer "Ja"
Ein 62-jähriger Arbeitnehmer war seit über 20 Jahren als Kraftfahrer beschäftigt. Der einschlägige Tarifvertrag sah vor, dass nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer mindestens 20-jährigen Betriebszugehörigkeit nur aus wichtigem Grund oder mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden kann. Als der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, wollte die Arbeitgeberin dem Mitarbeiter kündigen und rief hierzu den Betriebsrat an.      mehr ...

Probezeitkündigung: Das gehört in Ihre Anhörung des Betriebsrats
Immer wieder gibt es in der Praxis Unsicherheiten bei der Anhörung des Betriebsrats bei einer Probezeitkündigung. Hier gelten nämlich kleine Abweichungen zu den sonst üblichen Formvorschriften bei der Anhörung des Betriebsrats. Als Arbeitgeber sollten Sie auch bei einer Probezeitkündigung auf die Einhaltung bestimmter Formalien achten. Mit der folgenden Checkliste haben Sie Ihre Anhörung gegenüber dem Betriebsrat im Griff:      mehr ...

Checkliste: Wann Sie den Wirtschaftsausschuss unterrichten müssen
In manchen Betrieben wird der Wirtschaftsausschuss als eine „2. Geschäftsführung“ gesehen. Aberals Arbeitgeber müssen Sie längst nicht alles preisgeben, was der Wirtschaftsausschuss von Ihnenfordert.      mehr ...

Aktuelles Urteil: Arbeitnehmer müssen veränderte Sozialdaten mitteilen
Arbeitnehmer müssen Veränderungen in ihren Sozialdaten ohne Nachfrage mitteilen – ansonsten werden diese bei Entscheidungen, wie z.B. bei Kündigungen nicht berücksichtigt.      mehr ...

Anhörung: Vor der Kündigung muss der Betriebsrat die Anzahl der Kinder kennen
Die Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist ein lästiges Unterfangen. Jedesmal stellt sich die Frage, was der Arbeitgeber der Mitarbeitervertretung mitteilen muss, damit diese ihr Mitbestimmungsrecht nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ordentlich ausüben kann.      mehr ...

Arbeitgeber darf sich auf ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsratsanhörung verlassen
Als Arbeitgeber können Sie davon ausgehen, dass der Betriebsrat bei seiner Beschlussfassung im Anhörungsverfahren zu einer Kündigung ordnungsgemäß vorgeht. Zu diesem Urteil kam das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in der vergangenen Woche.      mehr ...

Checkliste: Ihre Erfolgsgarantie für die Anhörung
Unvollständige oder fehlerhafte Anhörungen des Betriebsrats vor Kündigungen sind die Fehlerquelle Nr. 1, wenn es um den Erfolg oder Misserfolg in einem Kündigungsschutzprozess geht. Ohne eine ordnungsgemäße Anhörung können Sie nicht wirksam kündigen.      mehr ...

                                                                                                                                                                                                                       




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