6. Ist die Frist von 3 Tagen beziehungsweise 1 Woche, innerhalb derer Ihr Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben kann, verstrichen?
Falls Nein, sollten Sie sich so lange in Geduld üben, bis der Betriebsrat entweder seine abschließende Stellungnahme abgegeben hat oder die Anhörungsfrist abgelaufen ist. Vorher sollten Sie die Kündigung nie erklären und aushändigen.