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Zusammenarbeit - Anhörung

Checkliste: Ihre Erfolgsgarantie für die Anhörung

Unvollständige oder fehlerhafte Anhörungen des Betriebsrats vor Kündigungen sind die Fehlerquelle Nr. 1, wenn es um den Erfolg oder Misserfolg in einem Kündigungsschutzprozess geht. Ohne eine ordnungsgemäße Anhörung können Sie nicht wirksam kündigen.

Wenn es um Ihre erfolgreiche Anhörung geht, müssen Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

1. Haben Sie daran gedacht, Ihre Anhörung schriftlich durchzuführen?
Falls Nein, sollten Sie dies unbedingt beachten. Zwar gibt es keine zwingende Formvorschrift für das Anhörungsverfahren. Trotzdem ist es aus Beweissicherungsgründen für Sie ratsam, Ihre Anhörung schriftlich zu formulieren.

2. Haben Sie an die formalen Mindestinhalte der Anhörung gedacht?
Dazu gehören:
  • Personaldaten des Mitarbeiters
  • Sozialdaten des Mitarbeiters, wie Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Unterhaltspflichten
  • Betriebszugehörigkeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Art der Kündigung
  • Kündigungsgrund
  • Kündigungszeitpunkt
  • gegebenenfalls Änderungsangebot
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungstermin
  • Ggf. erteilte Abmahnungen
Sie müssen alle diese Punkte mit Ja beantworten, denn sie gehören als Mindestinhalt in Ihr Anhörungsschreiben hinein.

3. Haben Sie Ihre beabsichtigte Kündigung in der Anhörung hinreichend plausibel begründet?
Falls Nein, müssen Sie diesen Punkt unbedingt prüfen. Lassen Sie Ihre Anhörung durch einen Dritten lesen und prüfen, ob Ihre Argumentation überzeugt und Fakten liefert.

4. Falschinformationen oder unvollständige Sachverhaltsdarstellungen müssen Sie vermeiden.
Haben Sie  Ihre Anhörung dahingehend geprüft? Falls Nein, müssen Sie auch hier eine zweite inhaltliche Prüfung durchführen. Andernfalls ist Ihre Anhörung und die darauf veranlasste Kündigung unwirksam.

5. Bei außerordentlichen Kündigungen gilt eine kurze Frist von 2 Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe. Haben Sie diese kurze Frist im Visier?
Falls Nein, kann es eng werden, wenn Ihre außerordentliche fristlose Kündigung erfolgreich sein soll. Die Anhörung muss dem Betriebsrat spätestens am 10. Tag Ihrer Kenntnis vom Kündigungsgrund vorliegen.

6. Ist die Frist von 3 Tagen beziehungsweise 1 Woche, innerhalb derer Ihr Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben kann, verstrichen?
Falls Nein, sollten Sie sich so lange in Geduld üben, bis der Betriebsrat entweder seine abschließende Stellungnahme abgegeben hat oder die Anhörungsfrist abgelaufen ist. Vorher sollten Sie die Kündigung nie erklären und aushändigen.



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