Ein Arbeitnehmer war als Chemiehelfer beschäftigt. Da er Alkoholprobleme hatte, absolvierte er eine Therapie. Der Arbeitgeber vermutete einen Rückfall in die Alkoholsucht und kündigte deshalb personenbedingt. Es kam zu einem Kündigungsschutzprozess, der mit einem Vergleich endete. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, den Chemiehelfer bis Ende Oktober 2003 weiter zu beschäftigen. Zudem wurde dem Arbeitnehmer versprochen, ihn wieder einzustellen, wenn er 3 Monate „trocken bleibt“. Der Arbeitnehmer erschien jedoch bereits Ende September nicht mehr zur Arbeit. Der Arbeitgeber sprach daraufhin mehrere Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung aus. Schließlich kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Dem Betriebsrat wurden vorher der Kündigungsgrund und die persönlichen Daten des Chemiehelfers aus der Personalakte und der Lohnsteuerkarte mitgeteilt.