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Aktuelles Urteil: Arbeitnehmer müssen veränderte Sozialdaten mitteilen

Arbeitnehmer müssen Veränderungen in ihren Sozialdaten ohne Nachfrage mitteilen – ansonsten werden diese bei Entscheidungen, wie z.B. bei Kündigungen nicht berücksichtigt. So entschied es das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil.

Ein Arbeitnehmer war als Chemiehelfer beschäftigt. Da er Alkoholprobleme hatte, absolvierte er eine Therapie. Der Arbeitgeber vermutete einen Rückfall in die Alkoholsucht und kündigte deshalb personenbedingt. Es kam zu einem Kündigungsschutzprozess, der mit einem Vergleich endete. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, den Chemiehelfer bis Ende Oktober 2003 weiter zu beschäftigen. Zudem wurde dem Arbeitnehmer versprochen, ihn wieder einzustellen, wenn er 3 Monate „trocken bleibt“. Der Arbeitnehmer erschien jedoch bereits Ende September nicht mehr zur Arbeit. Der Arbeitgeber sprach daraufhin mehrere Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung aus. Schließlich kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Dem Betriebsrat wurden vorher der Kündigungsgrund und die persönlichen Daten des Chemiehelfers aus der Personalakte und der Lohnsteuerkarte mitgeteilt.

Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und erklärte, die Betriebsratsanhörung sei fehlerhaft. Die mitgeteilten persönlichen Daten seien nicht richtig. Er habe 2 unterhaltsberechtigte Kinder, die in der Lohnsteuerkarte jedoch nicht aufgeführt seien.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig- Holstein hielt die fristlose Kündigung für wirksam. Die Richter waren der Ansicht, dass der Arbeitnehmer beharrlich die Arbeitsleistung verweigert habe, was nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein wichtiger Grund ist. Die Betriebsratsanhörung sei ordnungsgemäß. Der Arbeitgeber durfte sich auf die Richtigkeit der Angaben auf der Lohnsteuerkarte verlassen. Der Arbeitnehmer hätte die veränderten persönlichen Verhältnisse ohne Nachfrage des Arbeitgebers angeben müssen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein; Urteil vom 10.08.2004; Aktenzeichen: 5 Sa 93/04
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Kündigungsschutzklage, Sozialdaten, Lohnsteuerkarte, Betriebsratsanhörung

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