Checkliste: Wann Sie den Wirtschaftsausschuss unterrichten müssen
In manchen Betrieben wird der Wirtschaftsausschuss als eine „2. Geschäftsführung“ gesehen. Aber als Arbeitgeber müssen Sie längst nicht alles preisgeben, was der Wirtschaftsausschuss von Ihnen
fordert.
Auch gegenüber dem Wirtschaftsausschuss haben Sie als Arbeitgeber Rechte, die Sie konsequent durchsetzen können. Sie sind nur dann zur Unterrichtung verpflichtet, wenn eines der folgenden Themen berührt ist:
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage Ihres UnternehmensDie Produktions- und Absatzlage Das Produktions- und InvestitionsprogrammEtwaige Rationalisierungs- und RestrukturierungsvorhabenNeue Fabrikations- und ArbeitsmethodenDie Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von BetriebsteilenDie Verlegung von Betrieben oder BetriebsteilenDer Zusammenschluss oder die Spaltung des Unternehmens oder von BetriebenDie Änderung der Betriebsorganisation oder des BetriebszwecksSonstige Vorgänge oder Vorhaben, die die Interessen Ihrer Mitarbeiter wesentlich berühren können.Mehr zu Ihrem Recht als Arbeitgeber finden sie in: ArbeitGeberRechte Betriebsrat! Jetzt vier Wochen lang unverbindlich testen!
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