Anders ist es aber, wenn Ihr Betriebsrat ausnahmsweise der Kündigung zustimmen muss. Das kann sich beispielsweise aus dem geltenden Tarifvertrag ergeben. Hier setzt die Zustimmung ein ausdrückliches "Ja" Ihres Betriebsrats voraus. Aus einem Schweigen dürfen Sie also in diesem Fall keine positiven Schlüsse ziehen.